Konsens im Dissens

Absprachen, die im Widerstreit gefällt werden, sind bindender, ‚fesselnder‘ als Vereinbarungen, unter gleichmütigen Umständen gefasst.
Sie gehen weiter, brechen ab, wollen fortgeführt und wieder aufgenommen werden.
Sie lassen die Beteiligten nicht zu jener trägen und trügerischen Ruhe gelangen, in der die dritte, die umkämpfte und potentiell gemeinsame Sache versackt.

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