Bann und Blut

Blut und Bann zusammen ergeben Blutbann.

Blutbann ist so viel wie Blutgericht, dem die Macht zukommt, über Leben und Tod zu entscheiden.

Im Blutglauben der Nationalsozialisten ist es das Blut selbst, von welchem Bannkraft ausgeht.

Sie stehen in Blutgemeinschaft unter Blutbann, aus dem sie sich nur befreien können durch Vergießen jüdischen Bluts.

Im Mittelalter mussten sich die Juden einer Zwangstaufe unterziehen.

Im Holocaust richten die SS („Schutzstaffel“) Blutbäder an zur eigenen Entsühnung, Opfer für einen zornig vorgestellten, seinem Volk zürnenden Gott.

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