Menschenrechte

Recht der Menschen auf Menschenrechte.
Aber nicht umgekehrt: es gibt kein uneingeschränktes Anrecht der Menschenrechte auf uns.
Es sind Rechte, aber ohne dogmatischen oder normativen Geltungsanspruch.
„Der Sabbat ward um des Menschen willen, nicht der Mensch um des Sabbat willen“, Markus 2, 27
Schwierigkeit, den Geltungsanspruch der Menschenrechte, die ja Konvention sind wie irgendwelche anderen religiösen Setzungen und sittlichen Regelungen, durchzusetzen bzw. im berechtigten/begründeten Einzelfall auch zurückzuweisen. Aber in wessen „Namen“? Allein im Namen einer diskursiven Vernunft? Die wird sich dann gewiss schwer tun mit allem Unvernünftigen und dessen Regulierung, mit allem, was ihr fremd bleibt – und für uns – nicht einsichtig wird.
Mit ‚Mysterien‘ wird sie sich weiterhin abquälen müssen, hoffentlich nicht die Geduld verlieren und sich daran erinnern, wes Geistes Kind das Menschenbild ist, das sie ‚berechtigt‘.

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